FAQ

FAQs

Fragen und Antworten

Viele Fragen lassen sich meist im Vorfeld klären. Daher haben wir eine eigene FAQ erstellt.

Allgemeine Fragen

Nein, Jede*r Wahlberechtigte (Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer des Betriebs) darf wählen unabhängig davon, ob man Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Nicht im Sinne einer Mitgliedschaft. Man kann uns unterstützen, indem man Informationen weiter gibt und uns bei der Betriebsratswahl wählt.

Ja. Jede Gruppe oder Einzelperson darf eine eigene Liste einreichen – unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert ist.

Wir agieren frei von übergeordneten Interessen und vertreten ausschließlich die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Weil wir Kolleginnen und Kollegen sind, die die konkreten Anliegen vor Ort kennen und unabhängig handeln können, ohne an eine Gewerkschaftslinie gebunden zu sein.

Wir sind nicht an externe Beschlüsse gebunden, keine Mitgliedsbeiträge und keine vorgegebene Agenda. Unser Fokus liegt auf den Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen.

Ja. Der Betriebsrat hat gesetzlich geregelte Mitbestimmungsrechte – unabhängig davon, wie er besetzt ist. Engagement, Fachwissen und Motivation sind entscheidend.

Natürlich! Jede*r darf uns wählen und unterstützen. Unsere Liste schließt niemanden aus.

Wir planen regelmäßige Feedbackrunden („Stammtische“), offene Sprechstunden und Beteiligungsformate, um die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen einzubeziehen. Außerdem könnt ihr auch gerne Termine vereinbaren.

– Darüber zu wachen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.

– Maßnahmen die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitsgeber zu beantragen.

– Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männer

– die Vereinbarkeit von Familie und Erwärbstätigkeit zu fördern.

– Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegen zunehmen uns, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken, er hat die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergbnis der Verhandlungen zu unterrichten.

– die eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Person zu fördern.

– die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser eng zusammenzuarbeiten.

– die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern.

– die Intgration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen Ihnen und den deutschen Arbeitnehmer zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.

– die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern.

– Maßnahmen der Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. ( § 80 Betriebsverfassungsgesetz)

– das durchführen von Tarifverhandlungen

– rechtliche Beratung

– politische Interessenvertretung

– Organisation von Arbeitskämpfen

Nein. Mitbestimmung und Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie. In der Verteilung der Stimmen auf verschiedene Listen kommen die verschiedenen Meinungen der Wahlberechtigten zum Ausdruck. Wo die Zufriedenheit mit der Mehrheitsfraktion schwindet, fühlen sich nicht mehr alle von ihr vertreten und es braucht neue Angebote. Die gewählten BR Mitglieder sind anschließend frei Koalition zu bilden, um die Wählerinteressen austariert umzusetzen. Nach außen sprechen sie dann wieder mit 1 Stimme.

– Jede*r Beschäftigte gibt seine Stimme so ab, dass niemand sehen kann, wen er oder sie wählt.

– dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Einflussnahme, kein Druck und keine Kontrolle durch Arbeitgeber, Kolleg*innen oder dem Wahlvorstand möglich ist.

– die Beschäftigten wählen die Mitglieder des Betriebsrates oder die Liste direkt selbst.

– es gibt keinen Zwischenschritt, keine Delegierten oder Vertreter, die dann erst jemanden wählen würden.

– jede abgegebene Stimme zählt direkt für die Kandidat*innen bzw. Listen

Ja. Jede Gruppe oder Einzelperson darf eine eigene Liste einreichen – unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert ist.

Nein, jede*r Wahlberechtigte (Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer des Betriebs) darf wählen, unabhängig davon, ob er/sie Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Nein, wir sind eine Liste.

Nein, Die andere Liste ist mit keiner Partei verbunden.

Der Name auf dem Wahlzettel lautet: Die Andere Liste

Weil wir Kolleginnen und Kollegen sind, die die konkreten Anliegen vor Ort kennen und unabhängig handeln können, ohne an eine Gewerkschaftslinie gebunden zu sein.

Wir sind Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Unternehmensbereichen von Volkswagen: Produktion, Logistik, TE u. a. Wir verstehen uns als Kompetenzteam, nicht als Funktionäre. Unsere bekanntesten Mitglieder sind Frank Patta und Dirk Wagner, den einige von Euch vielleicht von seinen Beiträgen im VW 360 Grad Forum kennen.

Seit dem Abschluss „Zukunft Volkswagen“ Ende 2024 stehen wir und unser Werk unter besonderem Druck. Es hat gravierende Entscheidungen gegeben, zu denen die Betroffenen, also wir hätten befragt werden müssen. Wir treten an für mehr Transparenz, für eine Mit-Bestimmung im wahrsten Sinne des Wortes und mehr Ausgewogenheit der Lasten für Vorstand und Wertschöpfende.

Unsere Positionen sind: 

für unser Werk in Wolfsburg: 

Solider Produktmix für Arbeitsplätze und Zukunft 

Wertschöpfung und Wissen bewahren 

Gesundheit geht vor: Sonderschichten reduzieren 

für die Sicherung unserer Arbeitsplätze: 

Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs) sichern Zukunft und Arbeitsplätze 

Verbindliche Planung und Lieferketten für stabile Standorte 

Mehr Fertigungstiefe – mehr Arbeitsplätze 

Gewinne investieren in Forschung und Entwicklung 

Ein Konzern, viele Marken – gemeinsam stark 

für unseren gemeinsamen Erfolg: 

Neu gestalten: Aktiven Service und Beratung für die Belegschaft 

Konzernweit angleichen: Investitionen und Bonusstruktur 

Befragung der Führung (ab AT-Mitarbeiter) nach Wünschen und Bedürfnissen 

Individuelle Verantwortung zu Weiterbildung und Qualifizierung 

Betriebsrat als Forum für Diskussion, sachgerechten Austausch und Status-Meldungen 

Interne Verrechnung von Produktionskosten: Faire Preise für Konzernmarken 

Hast du weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne jederzeit über das Kontaktformular kontaktieren.