FAQ

FAQs

Fragen und Antworten

Viele Fragen lassen sich meist im Vorfeld klären. Daher haben wir eine eigene FAQ erstellt.

Allgemeine Fragen

Nein, Jede*r Wahlberechtigte (Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer des Betriebs) darf wählen unabhängig davon, ob man Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Nicht im Sinne einer Mitgliedschaft. Man kann uns unterstützen, indem man Informationen weiter gibt und uns bei der Betriebsratswahl wählt.

Ja. Jede Gruppe oder Einzelperson darf eine eigene Liste einreichen – unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert ist.

Wir agieren frei von übergeordneten Interessen und vertreten ausschließlich die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Weil wir Kolleginnen und Kollegen sind, die die konkreten Anliegen vor Ort kennen und unabhängig handeln können, ohne an eine Gewerkschaftslinie gebunden zu sein.

Wir sind nicht an externe Beschlüsse gebunden, keine Mitgliedsbeiträge und keine vorgegebene Agenda. Unser Fokus liegt auf die Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen.

Ja. Der Betriebsrat hat gesetzlich geregelte Mitbestimmungsrechte – unabhängig davon, wie wir er besetzt ist. Engagement, Fachwissen und Motivation sind entscheidend.

Natürlich! Jede*r darf uns wählen und unterstützen. Unsere Liste schließt niemanden aus.

Wir planen regelmäßige Feedbackrunden („Stammtische“), offene Sprechstunden und Beteiligungsformate, um die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen einzubeziehen. Außerdem könnt ihr auch gerne Termine vereinbaren.

Hast du weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne jederzeit über das Kontaktformular kontaktieren.